Gericht in Seoul bündelt Verfahren gegen Lee Man-hee: Neuzuweisung ist keine Vorentscheidung
Seoul, 12. August 2026. Am 10. August hat das Zentrale Bezirksgericht Seoul das Strafverfahren gegen den 95-jährigen Shincheonji-Versammlungsleiter Lee Man-hee von der bisherigen 1. Strafkammer (Einzelrichter) an die 27. Strafkammer als Kollegialgericht neu verteilt.
Grund dafür ist, dass Anklagen gegen Lee sowie gegen frühere und gegenwärtige Shincheonji-Amtsträger auf denselben Komplex mutmaßlicher Parteieintritte zurückgehen. Das Gericht hält deshalb eine einheitliche Prüfung für erforderlich. Die 27. Strafkammer plant für den 21. August den ersten Termin zur Vorbereitung der Hauptverhandlung.
Für uns als Shincheonji-Gemeinde Frankfurt ist das eine verfahrensrechtliche Nachricht mit spürbarer öffentlicher Wirkung. Genau deshalb ordnen wir ein, was sich verändert hat und was sich nicht verändert hat.
Warum die Veränderung wichtig ist
Bislang stand in der öffentlichen Debatte oft das hohe Alter des Versammlungsleiters (Lee Man-hee), sein Gesundheitszustand und die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft im Vordergrund: der 95-jährige Angeklagte als Einzelfall. Mit der gemeinsamen Prüfung vor derselben Kammer kann sich die mediale Einordnung deutlich verschieben.
Statt vor allem der Frage „Ist die Haft eines 95-jährigen Einzelangeklagten verhältnismäßig?“ rückt stärker die Frage in den Vordergrund: Gab es eine organisatorische Anweisungs- und Umsetzungsstruktur vom Versammlungsleiter über die Zentrale bis zu den Stämmen?
Das ist kein Urteil des Gerichts über Schuld oder Unschuld. Es ist aber eine Verfahrensänderung, die das Berichterstattungs-Framing erheblich beeinflussen kann. „Zusammen mit Amtsträgern vor Gericht“ bedeutet nicht „organisierte Tat ist bestätigt“. Die Neuzuweisung dient der einheitlichen Prüfung gleicher oder verwandter Verfahren. Sie bedeutet nicht, dass eine Mittäterschaft bereits festgestellt wäre.
Wenn dieser Unterschied verwischt wird, entsteht Vorverurteilung durch Framing. Davon betroffen wäre nicht nur Lee Man-hee, sondern die Wahrnehmung von Shincheonji insgesamt und im weiteren Sinne das Klima für religiöse Minderheiten. Sobald eine Glaubensgemeinschaft öffentlich unter Generalverdacht gestellt wird, geraten auch friedliche Gemeinden und Gläubige andernorts unter Druck.
Was Stufe für Stufe zu prüfen ist
Weil Gericht und Medien die Organisationsstruktur nun stärker mitblicken, kommt es darauf an, die behauptete Kette aus Anweisung, Weitergabe und Umsetzung Stufe für Stufe zu trennen. Zu unterscheiden sind mögliche Äußerungen des Versammlungsleiters, deren Auslegung und Weitergabe durch Amtsträger, die Umsetzung auf Ebene der Stämme und die tatsächlichen Parteieintritte einzelner Mitglieder.
Ebenso muss klar bleiben, welcher Teil durch objektive Unterlagen gestützt wird und welcher Teil auf Aussagen beteiligter Personen beruht. Behauptung und Beweis sind nicht dasselbe. Genau diese Trennung erwarten wir von einem fairen Verfahren und einer fairen Berichterstattung. Zur Einordnung: Stellungnahme zu den Parteivorwürfen vom Juli 2026.
Untersuchungshaft: getrennt von der Schuldfrage
Die Untersuchungshaft sollte von der Frage der Schuld getrennt bleiben. Lee Man-hee befindet sich seit Ende Juni in Haft. Am 4. August beantragte er eine Freilassung gegen Auflagen. Ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird, ist bislang nicht entschieden. Am 21. August sind der erste Vorbereitungstermin sowie eine Anhörung zu diesem Antrag vorgesehen.
Zum Verlauf gehört auch, dass sich das Verfahren und damit die Dauer der U-Haft bereits gestreckt hat: Der erste Verhandlungstermin war ursprünglich für den 24. Juli angesetzt, wurde aber aufgehoben und zunächst auf „später“ gelegt. Für einen 95-Jährigen in Untersuchungshaft ist jede weitere Verzögerung keine Nebensache.
Bei der Haftprüfung stehen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Mittelpunkt: hohes Alter, aktueller Gesundheitszustand, Fluchtgefahr, Stand der Beweissicherung und mildere Mittel wie Wohnsitzbeschränkung, Kontaktverbote oder elektronische Überwachung. Europäische Menschenrechts- und Religionsfreiheitsexperten haben am 7. August in Seoul genau diese Punkte hinterfragt und Lees Freilassung gefordert. Mehr dazu in unserem Bericht zur Pressekonferenz zur Religionsfreiheit.
Seit dem 8. August ist keine neue offizielle Stellungnahme großer zwischenstaatlicher Institutionen bekannt geworden. Die internationale Aufmerksamkeit richtet sich weiterhin vor allem auf Alter, Religionsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft.
Was uns als Gemeinde Frankfurt daraus folgt
Als Gemeinde in Frankfurt machen wir uns Sorgen, welche negativen Auswirkungen der bisherige Verlauf haben könnte: für Lee Man-hee persönlich, für Shincheonji als Glaubensgemeinschaft und für religiöse Minderheiten.
Die Neuzuweisung ist keine Vorentscheidung über Schuld. Vor dem 21. August rücken zwei Fragen zugleich stärker in den Mittelpunkt: Ist die weitere Untersuchungshaft notwendig und verhältnismäßig? Und lässt sich zwischen Versammlungsleiter, Zentrale und Stämmen eine konkrete Anweisungskette mit belastbaren Beweisen nachweisen? Über beides ist bislang nicht abschließend entschieden. Beides verdient kritische Aufmerksamkeit. Beides darf nicht vermischt werden.
Zur weiteren Einordnung:
- Religionsfreiheit in Südkorea: Europäische Pressekonferenz in Seoul
- Stellungnahme zu Parteivorwürfen in Südkorea
- Austausch mit Michael Langhans / FOREF
- Instagram: Untersuchungshaft Lee Man-hee, Sachlage im Überblick
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