Genf: UN-Menschenrechtsrat und die Haft von Lee Man-hee
Genf, 18. September 2026. Die internationale Menschenrechtsorganisation CAP Liberté de Conscience (CAP LC) hat sich mit einer mündlichen Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsrat gewandt. Anlass war die Generaldebatte zu Tagesordnungspunkt 3 der 63. Sitzung, der dem Schutz und der Förderung aller Menschenrechte gewidmet ist.
Im Mittelpunkt stand Lee Man-hee, Gründer der Shincheonji-Kirche Jesu und Versammlungsleiter. Der 95-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in Seoul, ein Urteil liegt nicht vor.
Bereits im August hatten sich in Seoul Stimmen zur Religionsfreiheit in Südkorea geäußert, darunter CAP LC. Mit dem Vortrag in Genf bringt die Organisation den Fall nun vor die Vereinten Nationen. Im Zentrum steht die Frage, ob Lee Man-hee die Haft in seinem Alter gesundheitlich durchstehen kann.
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Stellungnahme vor dem UN-Menschenrechtsrat
CAP LC besitzt Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und ist deshalb berechtigt, vor dem Menschenrechtsrat zu sprechen. Die Organisation nahm den Fall aus eigener Initiative auf.
In ihrer Stellungnahme bezeichnet CAP LC das Verfahren als möglicherweise politisch motiviert und gegenüber einer religiösen Minderheit diskriminierend. Die erhobenen Vorwürfe seien nicht gewaltbezogen. Eine gerichtliche Entscheidung dazu steht aus.
Der Menschenrechtsrat solle die Republik Korea an ihre vertraglichen Verpflichtungen erinnern, fordert die Organisation. Konkret verlangt sie Alternativen zur Untersuchungshaft, eine unabhängige medizinische Begutachtung und ein faires Verfahren.
Gesundheit in der Untersuchungshaft
Besonders deutlich äußerte sich CAP LC zu den Haftbedingungen. Obwohl Lee Man-hee einen festen Wohnsitz habe und keine Fluchtgefahr bestehe, sei er während der schwersten Hitzewelle in Seoul in einer Zelle ohne Klimaanlage untergebracht gewesen. Für einen Mann seines Alters stelle dies eine erhebliche Belastung dar, so die Organisation.
Zwei Tage nach dem Auftritt in Genf, am 20. September 2026, äußerten sich externe Fachärzte öffentlich zu seinem Gesundheitszustand. Wie die Sports Donga berichtete, wurde in der Haft ein Bruch der Lendenwirbelsäule festgestellt. Die Ärzte stufen den Zustand als Notfall ein, der jederzeit lebensbedrohlich werden könne. Sie fordern seine Freilassung, damit er in einer Klinik behandelt werden kann.
Das Gericht hatte die Haft Anfang September bereits einmal kurzzeitig ausgesetzt; danach kehrte Lee Man-hee in die Haftanstalt zurück. Am 17. September durfte er sie für zehn Stunden verlassen, am 21. September begann der erste Verhandlungstag. Diese zeitlich begrenzten Unterbrechungen sind mit dem nun vorliegenden Befund nicht vergleichbar. Eine fachärztliche Einschätzung, wie sie CAP LC in Genf gefordert hatte, liegt dem Gericht damit vor.
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Was das Völkerrecht zur Haft sagt
Die Stellungnahme verweist auf völkerrechtliche Pflichten, an die die Republik Korea gebunden ist:
- Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verlangt, dass Freiheitsentzug notwendig und verhältnismäßig ist.
- Artikel 10 garantiert eine menschenwürdige Behandlung.
- Nach den Nelson-Mandela-Regeln haben Gefangene Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die dem Standard außerhalb der Haft entspricht.
- Die Tokio-Regeln sehen Untersuchungshaft nur als letztes Mittel vor.
- Artikel 18 schützt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Nach Auffassung von CAP LC kann das Verfahren auch ohne Untersuchungshaft fortgeführt werden. Angesichts des Alters des Beschuldigten und des ärztlichen Befunds erscheint die Fortdauer der Haft zumindest fragwürdig. Die Bündelung der Verfahren, über die zuvor berichtet wurde, betrifft lediglich die Beweisaufnahme, nicht die Frage der Haft.
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Wer hinter der Stimme in Genf steht
CAP LC wurde 1995 gegründet. Die säkulare europäische Nichtregierungsorganisation setzt sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein, dokumentiert Diskriminierung religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften und trägt entsprechende Fälle vor europäische und internationale Gremien. Sie ist Mitglied der European Federation for Freedom of Belief und des European Network on Religion and Belief.
Die Stellungnahme, das Video und die Aufzeichnung der Sitzung:
Abschluss
Die Gemeinde Frankfurt verfolgt den Fall weiter und wünscht Lee Man-hee ein faires Verfahren sowie die medizinische Behandlung, die er benötigt.
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